Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bahner Feinwerktechnik GmbH
für Warenverkäufe, -lieferungen sowie Reparatur- und Wartungsdienstleistungen im b-on-foot-Onlineshop und im sonstigen B2B-Geschäftsverkehr
Vertragspartner und Anbieter des b-on-foot-Onlineshops ist die Bahner Feinwerktechnik GmbH. Die Marke „b-on-foot“ ist die Verkaufsmarke der Bahner Feinwerktechnik GmbH.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren sowie über Reparatur- und Wartungsdienstleistungen der Bahner Feinwerktechnik GmbH, Bayerwaldstr. 35a, 81737 München, gegenüber ihren Kunden.
(2) Die Bahner Feinwerktechnik GmbH vertreibt ihre Produkte und Leistungen unter der Verkaufsmarke b-on-foot. Soweit in diesen AGB vom b-on-foot-Onlineshop die Rede ist, ist damit der von der Bahner Feinwerktechnik GmbH betriebene Onlineshop unter www.b-on-foot.de gemeint.
(3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(4) Der Kunde versichert mit Abgabe seiner Bestellung oder Beauftragung, als Unternehmer zu handeln. Wir sind berechtigt, die Unternehmereigenschaft durch geeignete Nachweise zu überprüfen, insbesondere durch Firmenangaben, Handelsregisterdaten, USt-IdNr. oder sonstige geeignete Belege.
(5) Diese AGB gelten für alle Bestellungen und Beauftragungen unserer Kunden, die über den b-on-foot-Onlineshop, telefonisch, per E-Mail, postalisch, per Fax oder persönlich erfolgen. Bestellungen über den b-on-foot-Onlineshop setzen eine Registrierung bzw. ein Kundenkonto voraus, soweit im jeweiligen Bestellprozess nichts Abweichendes vorgesehen ist.
(6) Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser AGB. Die AGB können im b-on-foot-Onlineshop eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf Anfrage übermitteln wir die AGB auch in Textform. Bei Onlinebestellungen werden die AGB dem Kunden zudem im Zusammenhang mit der Bestellbestätigung bzw. Eingangsbestätigung zur Verfügung gestellt.
(7) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
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§ 2 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Bestellung oder Beauftragung des Kunden stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von fünf Werktagen durch Auftragsbestätigung in Textform, durch Rechnungstellung, durch Auslieferung der Ware oder durch Ausführung der Dienstleistung annehmen.
(3) Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
(4) Angaben in Katalogen, Preislisten, Prospekten, auf Webseiten, in technischen Unterlagen oder Produktbeschreibungen stellen keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung dar, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(5) Zumutbare technische Änderungen, Konstruktionsänderungen sowie handelsübliche Abweichungen in Ausführung, Farbe, Material oder Form bleiben vorbehalten, soweit sie die vertragsgemäße Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, sofern die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist und wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
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§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Zoll- und sonstiger Nebenkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise.
(3) Rechnungen aus Warenlieferungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Rechnungen über Reparatur-, Wartungs- und sonstige Dienstleistungen sowie über Ersatzteile sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
(7) Wir sind berechtigt, die Ausführung noch ausstehender Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen gefährdet wird.
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§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Versand und Gefahrübergang
(1) Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Im Übrigen sind Lieferzeiten nur annähernd.
(2) Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
(3) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(4) Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Störungen in Lieferketten, verlängern vereinbarte Lieferfristen angemessen.
(5) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht im unternehmerischen Geschäftsverkehr mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten übernehmen.
(6) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(7) Der Kunde hat die Ware bei Anlieferung auf äußerlich erkennbare Transportschäden zu prüfen und solche nach Möglichkeit gegenüber dem Frachtführer zu dokumentieren. Gesetzliche oder vertragliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
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§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrags der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(3) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten können wir die Einziehungsermächtigung widerrufen.
(4) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne des Gesetzes, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
(5) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
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§ 6 Mängelrechte / Gewährleistung
(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
(3) Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, beim Lieferantenregress sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen. AGB müssen klar und angemessen formuliert sein; daran orientiert sich diese Ausnahme-Regelung.
(4) Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten und nach Maßgabe dieser AGB Schadensersatz verlangen.
(6) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, unterlassener Wartung, unsachgemäßer Lagerung oder Behandlung oder bei Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte.
(7) Ist der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
(8) Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
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§ 7 Reparatur- und Wartungsdienstleistungen
(1) Neben der Gewährleistung für unsere Waren bieten wir für bestimmte Produkte, insbesondere für Geräte aus unserem Sortiment, Reparatur- und Wartungsdienstleistungen an. Hierzu können Kunden einzelne Reparatur- und Wartungsaufträge erteilen oder gesonderte Wartungsvereinbarungen mit uns abschließen.
(2) Soweit keine Festpreise vereinbart sind, erfolgt die Vergütung für Reparaturleistungen nach Aufwand. Maßgeblich sind unser jeweils gültiger Stundensatz sowie die Preise für Ersatz- und Verschleißteile gemäß unserer aktuellen Preisliste.
(3) Mit der Beauftragung einer Reparatur gibt der Kunde einen Kostenrahmen bis zu EUR 200,00 netto frei, sofern nichts anderes vereinbart ist. Stellen wir bei Durchführung der Reparatur fest, dass dieser Betrag überschritten wird, werden wir vor Fortsetzung der Arbeiten Rücksprache mit dem Kunden halten. Kostenvoranschläge sind keine Festpreisangebote, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet sind.
(4) Sendet der Kunde uns ein Produkt zur Prüfung oder zur Erstellung eines Kostenvoranschlags zu und wird danach kein Reparaturauftrag erteilt, oder stellt sich heraus, dass das Produkt nicht reparabel ist oder die Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, dürfen wir unseren bisherigen Aufwand abrechnen, höchstens jedoch mit EUR 50,00 netto.
(5) Für periodische Wartungen können wir Pauschalen anbieten. Diese umfassen den jeweils vereinbarten Wartungsumfang einschließlich solcher Verschleißteile, die im Rahmen der üblichen Regelwartung turnusmäßig auszutauschen sind. Sonstige Verschleiß- oder Ersatzteile sowie weitergehende Reparaturen sind hiervon nicht umfasst. Ergibt sich im Rahmen der Wartung zusätzlicher Aufwand, gilt Absatz 3; eine Rücksprache erfolgt in diesem Fall bereits ab Zusatzkosten von mehr als EUR 100,00 netto.
(6) Der Kunde hat uns Produkte zur Reparatur oder Wartung nur in gereinigtem und desinfiziertem Zustand zuzusenden und etwaige Filter, Staubbeutel oder vergleichbare Verbrauchskomponenten vor Versand zu entfernen, soweit dies nach Art des Produkts erforderlich und zumutbar ist. Gehen Produkte in verschmutztem oder kontaminiertem Zustand ein, sind wir berechtigt, eine Reinigungs- und Desinfektionspauschale in Höhe von EUR 50,00 netto zu berechnen.
(7) Für Dienstleistungen gelten hinsichtlich der Fälligkeit die Regelungen des § 3. Wir sind berechtigt, die Rückgabe eines reparierten oder gewarteten Produkts bis zur vollständigen Zahlung unserer Vergütung zurückzubehalten.
(8) Soweit verfügbar, können Kunden für die Dauer der beauftragten Dienstleistung Leihgeräte anfragen. Für die Überlassung eines Leihgeräts berechnen wir eine Gebühr von EUR 54,99 netto pro Auftrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde ist verpflichtet, das zu reparierende oder zu wartende Produkt innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt des Leihgeräts an uns einzusenden und das Leihgerät innerhalb von drei Werktagen nach Rückerhalt seines eigenen Produkts an uns zurückzusenden.
(9) Leihgeräte sind in der von uns überlassenen Originalverpackung und zusätzlich in einem schützenden Umkarton zurückzusenden. Gleiches gilt für Geräte, die im Rahmen der freiwilligen 30-tägigen Zufriedenheitsgarantie an uns zurückgesendet werden. Die Originalverpackung darf nicht als bloße Versandverpackung verwendet oder mit Versandetiketten, Klebeband, Beschriftungen oder sonstigen Aufklebern versehen werden.
(10) Wird die Originalverpackung durch eine nicht ordnungsgemäße Rücksendung beschädigt oder für eine Weiterverwendung unbrauchbar, sind wir berechtigt, eine Pauschale in Höhe von EUR 25,00 netto je Karton zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(11) Wir sind berechtigt, die Überlassung des Leihgeräts mit einer Frist von 10 Kalendertagen zu kündigen. Erfolgt die Rückgabe trotz wirksamer Kündigung nicht rechtzeitig, können wir eine pauschale Verspätungsgebühr von EUR 50,00 netto ab dem 15. Kalendertag nach Fristablauf und von weiteren EUR 100,00 netto ab dem 25. Kalendertag nach Fristablauf verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Uns bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens vorbehalten; bereits gezahlte Verspätungsgebühren werden hierauf angerechnet.
(12) Bei einer Verspätung von mehr als 30 Kalendertagen nach Fristablauf sind wir berechtigt, statt der Rückgabe Schadensersatz in Höhe des Zeitwerts des Leihgeräts zu verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(13) Die Regelungen der Absätze 11 und 12 gelten entsprechend, wenn der Kunde das zu wartende oder zu reparierende Produkt oder das Leihgerät nicht rechtzeitig einsendet, den Reparatur- oder Wartungsauftrag storniert, einen Kostenvoranschlag nicht freigibt oder die Vergütung trotz Fälligkeit nicht fristgerecht zahlt, jeweils nach vorheriger Aufforderung zur Rücksendung unter Fristsetzung von mindestens 10 Kalendertagen.
(14) Die Rückgabe des Leihgeräts hat mit sämtlichem Zubehör sowie allen überlassenen Begleitunterlagen zu erfolgen. Ansprüche wegen Beschädigung oder unvollständiger Rückgabe bleiben unberührt.
(15) Die Kosten für den Versand und Transport von Produkten und Leihgeräten im Rahmen von Reparatur- und Wartungsdienstleistungen trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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§ 8 Freiwillige 30-Tage-Zufriedenheitsgarantie
(1) Unabhängig von gesetzlichen Mängelrechten räumen wir unseren Kunden eine freiwillige 30-tägige Zufriedenheitsgarantie ein. Danach kann der Kunde Ware innerhalb von 30 Kalendertagen ab Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
(2) Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt, vollständig, frei von Beschädigungen und in unbeschädigter Originalverpackung an uns zurückgesendet wird.
(3) Die Rücksendung hat zusätzlich in einem schützenden Umkarton zu erfolgen. Die Originalverpackung darf nicht als bloße Versandverpackung verwendet oder mit Versandetiketten, Klebeband, Beschriftungen oder sonstigen Aufklebern versehen werden.
(4) Ist eine der Voraussetzungen der Absätze 2 oder 3 nicht erfüllt, besteht kein Anspruch aus der Zufriedenheitsgarantie.
(5) Die Rücksendung erfolgt an folgende Adresse:
Bahner Feinwerktechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Wilthener Str. 32 / Geb. 01
02625 Bautzen
(6) Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
(7) Wird die Originalverpackung durch eine nicht ordnungsgemäße Rücksendung beschädigt oder für eine Weiterverwendung unbrauchbar, sind wir berechtigt, eine Pauschale in Höhe von EUR 25,00 netto je Karton zu berechnen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(8) Nach Eingang und Prüfung der Ware erstatten wir den Kaufpreis der zurückgegebenen Ware. Bereits angefallene Versandkosten für die Hinsendung werden nicht erstattet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(9) Die Zufriedenheitsgarantie ist eine freiwillige Zusatzleistung. Gesetzliche oder vertragliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.
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§ 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
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§ 10 Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Nähere Informationen enthält unsere Datenschutzerklärung im b-on-foot-Onlineshop.
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§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Sitz.
(3) Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

 

Hinweis gemäß Batteriegesetz

Bitte beachten Sie die gesetzliche Verpflichtung zur Rücknahme gebrauchter Batterien und wieder aufladbarer Akkumulatoren (= Akkus). Die auf der Batterie bzw. dem Akku sowie auch auf der Verpackung abgebildete, durchgestrichene Mülltonne sagt aus, dass diese Produkte nicht über den Hausmüll beseitigt werden dürfen. Schadstoffhaltige Produkte enthalten ferner die chemische Bezeichnung des Schadstoffes: Hg steht für Quecksilber, Cd für Cadmium und Pb für Blei. Die von uns vertriebenen Batterien und Akkus nehmen wir auf dem Postweg gerne zurück und stellen eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung sicher.

 

 

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